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Gewerbebereich
Genehmigung und Überwachung sonstiger Gewerbebetriebe
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Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen
Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten und nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein. |
Rechtsgrundlagen |
* Gewerbeordnung (GewO) |