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Gewerbesteuer
Ansprechpartner:
Frau Hennig
Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 28
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 42
e-mail: hennig@amt-biesenthal-barnim.de
Zuständig für die Gemeinden:
Biesenthal, Breydin und Melchow
Frau Schröder
Berliner Str. 1)
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 55
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 42
e-mail: schroeder@amt-biesenthal-barnim.de
Zuständig für die Gemeinden:
Rüdnitz, Marienwerder und Sydower Fließ
Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (soweit er im Inland betrieben wird) und seine objektive Ertragskraft. Besteuerungsgrundlagen sind der Gewerbeertrag. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrages sind die jeweils zuständigen Finanzämter der hebeberechtigten Gemeinde verantwortlich. Die Gewerbesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden wird auf Grund des einheitlichen Steuermessbetrages mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben. Gegenüber dem Steuerpflichtigen wird die Gewerbesteuer für vorangegangene, laufende und zukünftige (Gewerbesteuer-Vorauszahlung) Jahre mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt.
Rechtsgrundlagen
Gewerbesteuergesetz
Abgabenordnung
Haushaltssatzungen (regelt die Hebesätze der Gemeinden)
Hebesätze:
Stadt Biesenthal 300 v. H.
Gemeinde Breydin 320 v. H.
Gemeinde Marienwerder 250 v. H.
Gemeinde Melchow 320 v. H.
Gemeinde Rüdnitz 300 v. H.
Gemeinde Sydower Fließ 350 v. H.
Zuständiges Finanzamt
Finanzamt Eberswalde
Tramper Chaussee 5 in 16225 Eberswalde
www.brandenburg.de