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Ordnung / Tierhaltung
n.N.
Tel. 0 33 37/45 99 - 24
Fax. 0 33 37/45 99 - 43
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal)
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Hundehaltung
Alle im Amtsgebiet gehaltenen Hunde sind steuerlich anzumelden.
Alle Hunde dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf Straßen und Anlagen nur angeleint geführt zu werden.
Hunde über 20 kg Gewicht oder über 40 cm Widerristhöhe an einer höchstens zwei Meter langen, reißfesten Leine. Außerdem sind diese Hunde unverzüglich anzuzeigen und ein Nachweis der Zuverlässigkeit (in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses) ist vorzulegen.
Bestimmte Hunderassen dürfen laut Brandenburgischer Hundehalterverordnung nicht gehalten werden. (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu) Sie müssen abgegeben werden.
Bei Hunden folgender Rassen kann die Gefährlichkeit aufgrund rassespezifischer Merkmal widerlegt werden (Negativzeugnis), bzw. für diese kann eine Halteerlaubnis beantragt werden. (Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro des Presa Mallorquin und Rottweiler).
Rechtsgrundlagen
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundeHV)
Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Biesenthal-Barnim
Hundesteuersatzung der Stadt / Gemeinde