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Meldewesen

Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101

Kinderreisepässe

Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten Sorgerechtserklärungen vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor. Der Kinderreisepass wird generell mit Lichtbild- unabhängig vom Alter des Kinder- ausgestellt. Der Kinderreisepass kann mit einem neuen Lichtbild bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, ggf. auch Reisebüros.

Rechtsgrundlagen

  • Paßgesetz (PaßG) 
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Benötigte Unterlagen

Gebühren

  • Kinderreisepass - 13,00 €
  • Verlängerung des Kinderreisepasses - 6,00 €

Bitte beachten Sie: Ab sofort ist neben Barzahlung auch EC-Kartenzahlung möglich (ab 10,00 €)!

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