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Lastschrifteneinzug
Kassenleiterin

Frau Ladewig
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 30
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: ladewig@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 103

Kasse

Frau Krause
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 89
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: krause@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 103

Lastschrifteneinzug

Das bisher in Deutschland angewandte Lastschriftverfahren ist durch die SEPA-Basis-Lastschrift ersetzt worden. Damit wird Ihnen die Möglichkeit geboten, Ihre fälligen Beträge europaweit von Ihrem Girokonto abbuchen zu lassen. Wir benötigen hierfür von Ihnen lediglich eine schriftliche Ermächtigung, dass wir den fälligen Betrag von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen. Dieses Lastschriftmandat muss unterzeichnet und im Original per Post an uns gesandt werden.

Für Sie entfallen durch die SEPA-Lastschrift:

- das Überwachen von Zahlungsterminen,
- das Ändern eines Dauerauftrages,
- Kosten für den Dauerauftrag
- die Folgen bei verspäteter Zahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten)

Durch die Vorabankündigungspflicht wird auf die Zahlungstermine hingewiesen und dadurch wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt für ausreichende Liquidität auf Ihrem Konto zu sorgen. Sie gehen mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kein Risiko ein. Sie können der Belastung Ihres Kontos innerhalb von 8 Wochen widersprechen und die Erstattung des eingezogenen Betrages von Ihrer Bank oder Sparkasse verlangen.

Was Sie noch wissen sollten:
Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Ihre fälligen Zahlungen bisher mit einem Dauerauftrag bei Ihrer Bank bezahlt haben, kündigen Sie bitte diesen Dauerauftrag, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Abbuchungen vom Sparbuch sind nicht möglich.

Entstehen der Amtskasse im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Entgelte, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Belastung mangels Deckung nicht eingelöst werden konnte, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.


Welche Unterlagen werden benötigt:

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie uns bitte schriftlich (nicht per Fax oder per E-Mail) mit dem zur Verfügung gestellten PDF - Formular für ein SEPA-Basislastschriftmandat. Ergeben sich Änderungen des erteilten Lastschriftmandates teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Sie können hierfür das zur Verfügung gestellte Formular zur Änderung von SEPA-Lastschriftmandaten nutzen. Nach Vorliegen des SEPA-Lastschriftmandat in der Amtskasse erhalten Sie umgehend eine Bestätigung mit der Vorabankündigung der einzuziehenden Beträge. Bitte erteilen Sie ein neues SEPA-Mandat rechtzeitig, möglichst drei Wochen vor der ersten Fälligkeit.

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