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Lebenspartnerschaft
Standesamt

Frau Krämer
Tel. 0 33 37/45 99 - 17
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:kraemer@amt-biesenthal-barnim.de

Standesamt

Frau Bauske
Tel. 0 33 37/45 99 - 57
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 106
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:bauske@amt-biesenthal-barnim.de

Standesamt

Frau Söllner
Tel. 0 33 37/45 99 - 75
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:soellner@amt-biesenthal-barnim.de

Lebenspartnerschaft

 

Sprechzeiten: 
Mo und Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 

Die beabsichtigte Lebenspartnerschaft muss von den Partnern beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Die schriftliche Anmeldung zur Lebenspartnerschaft kann frühestens sechs Monate vor der der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen.
Der Antrag zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft wird vom Standesbeamten ausgefüllt. Darum ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers im Standesamt erforderlich. Wenn ein persönliches Erscheinen eines Lebenspartners nicht möglich ist, muss eine Vollmacht des anderen Partners mit allen erforderlichen Erklärungen (Familienstand, Namensführung, Termin) vorgelegt werden.
Die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft hat 6 Monate Gültigkeit.

benötigte Unterlagen

Die für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft notwendigen Unterlagen sind beim Standesbeamten zu erfragen. (Beispiel: 2 ledige Deutsche, geboren in Deutschland, ohne Kind, benötigen:)

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass 
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Geburtstandesamtes
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann. 

Gebühren

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 41,00 €
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich 25,00 €
  • Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • während der allg. Öffnungszeiten (in Biesenthal) 30,00 €
  • während der allg. Öffnungszeiten (in Tuchen) 90,00 €
  • außerhalb der allg. Öffnungszeiten (in Biesenthal) 60,00 €
  • außerhalb der allg. Öffnungszeiten (in Tuchen) 120,00 €
  • zusätzliche Nutzungsgebühr für die Begründung der Lebenspartnerschaft in der Fachwerkkirche in Tuchen 100,00 €
  • Ausstellung einer Urkunde 10,00 € 

Die genauen Gebühren richten sich nach dem Umfang der Amtshandlungen und werden auf der Grundlage der Gebührenordnung des Landes Brandenburg für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern in der aktuellen Fassung erhoben. 

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
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