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Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Ausstellung einer Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung

 

In bestimmten Angelegenheiten wird von Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.

Diese wird auf Antrag der betroffenen Person mit den nachfolgenden Daten ausgestellt:

Einfache Meldebescheinigung:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensname, Künstlername,
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, welche über die vorstehenden Daten hinaus Angaben enthalten darf wie z.B. den Familienstand, die Staatsangehörigkeit und Religion.

Gebühren

6,00 € pro Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)

Für bestimmte behördliche Zwecke kann die Meldebescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden. Dafür ist jedoch ein Nachweis, in Form eines Schreibens der anfragenden Behörde, vorzulegen.

Benötigte Unterlagen/Formulare

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht Meldebescheinigung

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.2
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