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Ausstellung einer Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung
In bestimmten Angelegenheiten wird von Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese wird auf Antrag der betroffenen Person mit den nachfolgenden Daten ausgestellt:
Einfache Meldebescheinigung:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, welche über die vorstehenden Daten hinaus Angaben enthalten darf wie z.B. den Familienstand, die Staatsangehörigkeit und Religion.
Gebühren
6,00 € pro Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Für bestimmte behördliche Zwecke kann die Meldebescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden. Dafür ist jedoch ein Nachweis, in Form eines Schreibens der anfragenden Behörde, vorzulegen.
Benötigte Unterlagen/Formulare
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht Meldebescheinigung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.2