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Obdachlosenangelegenheiten
Ordnung / Tierhaltung

Herr Pfabe
Tel. 0 33 37/45 99 - 24
Fax. 0 33 37/45 99 - 43
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:ordnungsamt@amt-biesenthal-barnim.de

 

Ordnungsangelegenheiten

Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen und damit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Betroffene Personen sollten schnellstmöglich alle Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die Ordnungsbehörde ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Wohnungsnotfälle sind gegeben, wenn Personen unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind, aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind oder aus sonstigen Gründen in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Personen, die unmittelbar von der Obdachlosigkeit bedroht sind sollten sämtliche Unterlagen, welche die Umstände betreffen, zusammen tragen und sich umgehend an das Ordnungsamt wenden. Unabhängig von der Unterstützung des Ordnungsamtes, auf die ein Anspruch besteht, sollten Sie in jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit nicht entstehen zu lassen. Im Falle einer Räumungsklage erhält das Ordnungsamt automatisch eine Mitteilung des zuständigen Amtsgerichts und somit bereits durch das Gericht über Ihre Situation informiert.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg

benötigte Unterlagen

formloser Antrag

Formulare

  • formloser Antrag
  • persönliches Gespräch im Ordnungsamt
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