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Personalausweise / Reisepässe
Meldewesen

Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101

Personalausweis und Reisepass

Personalausweis / vorläufiger Personalausweis / Reisepass  

Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses. Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass. Jeder Staat bestimmt für sich, welche Reisedokumente für die Einreise benötigt und anerkannt werden.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich in der Meldebehörde erfolgen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vorhandene Dokumente, auch ggf. abgelaufene, sind vorzulegen. Die Abholung der neuen Personaldokumente erfolgt ausschließlich an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter(innen) des Einwohnermeldeamtes.  

Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.  

Personalausweis und Reisepass besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon werden die Dokumente für  Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.  

Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen auch hier die Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönliche Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden. (Erfassung der Fingerabdrücke im Reisepass seit dem 01.11.2007)  

Die Lieferzeit für einen durch die Bundesdruckerei produzierten Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen, für einen Reisepass beträgt die Lieferzeit derzeit 3 Wochen. Die Lieferzeiten können im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. 

Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.  

Wird ein Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Für das Expresspassverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der durch die Bundesdruckerei angebotenen verkürzten Lieferzeit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.  

Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personaldokumentes sind dem Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen.  

Hinweis

In begründeten Fällen kann die Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt) Personen von der Personalausweispflicht befreien. Durch einen Arzt soll bestätigt werden, dass eine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben (zurzeit) nicht möglich ist.  

Gebühren Personalausweis  

27,60 € Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
46,00 € Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres
10,00 € vorläufiger Personalausweis
6,00 € biometrisches Lichtbild  

Gebühren Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 6 Jahren)  

Reisepass mit 32 Seiten 37,50 €

Reisepass mit 48 Seiten 59,50 €

Express-Reisepass mit 32 Seiten 69,50 €

Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 €

 

Gebühren Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 10 Jahren)

Reisepass mit 32 Seiten 70,00 €

Reisepass mit 48 Seiten 92,00 €

Express-Reisepass mit 32 Seiten 102,00 €

Express-Reisepass mit 48 Seiten 124,00 €

 Benötigte Unterlagen/Formulare

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde bzw. Stammbuch)
  • aktuelles digitales Lichtbild (QR-Code vom Fotografen oder anderen Dienstleister, nicht älter als 6 Monate)
  • bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
  • Einbürgerungsurkunde
  • bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
  • Vollmacht Abholung Personaldokument

Rechtsgrundlagen:

Passgesetz (PassG) 

Passgebührenverordnung (PassGebV)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassV) 

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

 

 

Aufnahmesystem PointID

Mit dem Aufnahmesystem PointID® der Bundesdruckerei können Sie selbstständig, schnell und unproblematisch Daten für Ihr neues Ausweisdokument aufnehmen.

Verwendung

Sie können digital alle benötigten biometrischen Daten für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen erfassen. Unter anderem wird ein biometrisches Lichtbild aufgenommen, das alle erforderlichen Kriterien erfüllt. Neben dem Lichtbild wird zudem die Unterschrift erfasst. Die eingegebenen Daten können vom Sachbearbeiter sofort abgerufen werden, dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit.

Sie erhalten keine digitale Kopie oder einen Ausdruck des Fotos. 

Quelle: Bundesdruckerei Berlin

Bedienung

Das Aufnahmesystem PointID funktioniert selbsterklärend. Hinweise auf dem Monitor, in zehn verfügbaren Sprachen, geben eine klare Anleitung.

Sicherheit

Die Speicherung und Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Daten werden automatisch nach maximal 96 Stunden gelöscht.

Kosten

Für die Nutzung dieser Dienstleistung wird neben der Gebühr für das Ausweisdokument zusätzlich eine Gebühr von 6,- EUR pro Antragsteller erhoben. Dieser Betrag wird direkt beim Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt bezahlt. Diese Gebühr fällt einmalig je erstelltem Lichtbild an.

Barrierefreiheit

Das PointID System ist barrierefrei im Wartebereich erreichbar. Durch die Höhenverstellung passt sich PointID automatisch an die Person an, die vor dem System sitzt oder steht. Dadurch ist die Nutzung beispielsweise auch für Rollstuhlfahrer geeignet.

Rechtliche Hintergründe

Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden. Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden. Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.

Um Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise aufgrund eines neuen Gesetzes ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Einwohnermeldeamt geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. Bürger können sich aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem externen Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde direkt erstellen lassen.

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