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Stundung

Sie haben einen Bescheid über öffentlichen Abgaben z.B. Steuern, Beiträge oder Gebühren erhalten und Sie können die Begleichung zum festgesetzten Termin nicht einhalten? In diesem Fall kann auf begründeten Antrag eine Stundung gewährt werden. Dazu sollten Sie spätestens am Fälligkeitstermin den Stundungsantrag beim Amt Biesenthal - Barnim mit allen dazugehörigen Anlagen beim zuständigen Sachbearbeiter einreichen.

Hinweis: Bei einer Stundung werden Stundungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr erhoben.

Rechtsgrundlagen

Abgabenordnung

 

benötigte Unterlagen

- aussagefähige Unterlagen zur Nachweisführung der Stundungsbedürftigkeit (im Stundungsantrag detailliert aufgeführt)

- Stundungsantrag

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