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Vollstreckung
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Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: stegemann@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 102

Vollstreckung

Vor Einleitung der Vollstreckung kann dem Schuldner eine Vollstreckungsankündigung übersandt werden. Die Vollstreckungsankündigung erinnert Sie ein zweites Mal an die Begleichung der noch offenen Forderung. Dem Schuldner wird damit nochmals Gelegenheit gegeben, vor Beginn der Vollstreckung zu deren Abwendung den Rückstand zu zahlen. Daher prüfen Sie bitte immer Ihre Unterlagen bzw. Akten. Steht der Begleichung der offenen Forderung was im Wege, dann setzen Sie sich unbedingt mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung. Um Probleme zu lösen, muss man miteinander reden. Die Vollstreckungsbehörde ist verpflichtet, unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften alle Vorgänge vertraulich zu behandeln.

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