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Gewerbebereich
Wochenmärkte
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Wochenmärkte |
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet: 1. Lebensmittel im Sinne des § 2 Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
Bewerbungen können mündlich oder schriftlich an das Gewerbeamt des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal gerichtet werden. Marktteilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein, sofern nicht eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit im Sinne des § 55 a der Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt wird. Die Zulassung zu dem Wochenmarkt kann für Eine Tageserlaubnis ist am Markttag bis 8.00 Uhr persönlich, die Zulassung für einen längeren Zeitraum schriftlich beim Gewerbeamt zu beantragen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Fläche des Marktplatzes. Sofern die Zahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Standplätze übersteigt, hat die Auswahl der Marktteilnehmer mit dem Ziel eines vielfältigen und ausgewogenen Angebotes von Waren des täglichen Kaufbedarfs zu erfolgen, wobei Bewerber, die ausschließlich oder überwiegend Gegenstände des Wochenmarktverkehrs im Sinne des § 67 Abs. 1 GewO anbieten, vorrangig zu berücksichtigen sind. Die Standplätze werden durch Mitarbeiter des Gewerbeamtes zugewiesen, es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes.
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notwendige Unterlagen |
* ausgefülltes Antragsformular * Reisegewerbekarte |
Rechtsgrundlagen |
* Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Biesenthal vom 25.08.2000 * Marktgebührensatzung der Stadt Biesenthal vom 25.08.2000. |