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Zweitwohnungssteuer
Steuern und Abgaben

Frau Hennig
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 28
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 42
E-Mail: hennig@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 209

Zuständig für die Gemeinden:
Stadt Biesenthal, Breydin und Melchow

Steuern und Abgaben

Frau Schröder
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 55
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 42
E-Mail: schroeder@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 209

Zuständig für die Gemeinden:
Marienwerder, Rüdnitz und Sydower Fließ

Zweitwohnungssteuer

 

Die Zweitwohnungssteuer ist eine Gemeindesteuer und wird erhoben auf der Grundlage der Zweitwohnungssteuersatzungen der jeweiligen Gemeinden. Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. Eine Zweitwohnung ist jede für Wohnzwecke geeignete Räumlichkeit, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes, insbesondere zu Erholungszwecken innehat. Die Steuerschuld wird nach dem jährlichen Mietaufwand (Jahresrohmiete) berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige als Mieter oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (z.B. Mietvertrag) nach dem Stand zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat. Der Steuersatz beträgt jährlich 10 % des Mietaufwandes. Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies dem Amt Biesenthal-Barnim innerhalb von 15 Tagen nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen. Die geforderten Daten zur Zweitwohnung werden auf einem entsprechenden Erhebungsbogen erfasst, welcher im Steueramt des Amtes Biesenthal-Barnim ausgehändigt wird bzw. als Formular ausgedruckt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Abgabenordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 
Zweitwohnungssteuersatzungen

Formulare

Erhebungsbogen 

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