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+44 1234 567 890
Steuerabteilung
Hundesteuer
Ansprechpartner:
Frau Hennig
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 28
Fax 0 33 37 / 45 99 - 42
e-mail: hennig@amt-biesenthal-barnim.de
Zuständig für die Gemeinden:
Biesenthal, Breydin und Melchow
Ansprechpartner:
Frau Schröder
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 55
Fax 0 33 37 / 45 99 - 42
e-mail: schroeder@amt-biesenthal-barnim.de
Zuständig für die Gemeinden:
Rüdnitz, Marienwerder und Sydower Fließ
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden erhoben. Steuerpflichtig ist der Halter eines oder mehrerer Hunde(s) im Amtsgebiet. Der Hund/die Hunde ist/sind vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet bzw. 3 Monate nach der Geburt beim Steueramt, anzumelden. Bei der Anmeldung des Hundes/der Hunde erhält der Hundehalter eine (gebührenfreie) Hundemarke, welche beim Hund sichtbar am Halsband zu befestigen ist. Die Hundemarken sind unbefristet gültig. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund verstorben, abhanden gekommen ist oder der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist, wieder abzumelden. Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich.
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Abgabenordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Hundesteuersatzungen der
- Stadt Biesenthal
- Gemeinde Breydin
- Gemeinde Marienwerder
- Gemeinde Melchow
- Gemeinde Rüdnitz
- Gemeinde Sydower Fließ
benötigte Unterlagen
Abmeldung:
- Anschrift des neuen Hundehalters
- ggf. tierärztliche Bescheinigung
- Hundemarke
Gebühren
Bei Verlust der Hundemarke sind Gebühren lt. Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Biesenthal-Barnim zu entrichten.